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   BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 152.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6499
BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 152.82 (https://dejure.org/1983,6499)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1983 - 8 B 152.82 (https://dejure.org/1983,6499)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1983 - 8 B 152.82 (https://dejure.org/1983,6499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Abgabentyps einer Fremdenverkehrsabgabe - Bestimmung der Vorraussetzungen eines Rückwirkungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 22.78

    Zulässigkeit der Revision bei Begründung der Revision mit dem Eintritt der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 152.82
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach (z.B. im Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 22.78 u.a. - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 28 S. 31 [33 f.1]) entschieden, daß es unter dem Blickwinkel der Rückwirkung im Grundsatz keinen Bedenken begegnet, wenn rückwirkende Geltung für eine Abgabensatzung in Anspruch genommen wird, die (insoweit) an die Stelle einer ungültigen oder doch in ihrer Geltung zweifelhaften Abgabensatzung treten soll.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1983 - 8 B 152.82
    Nicht hinreichend in Rechnung gestellt wird von ihnen ferner, daß es für die Zulassung der Revision nicht entscheidend auf die Fehlerfreiheit des angefochtenen Urteils, sondern darauf ankommt, ob die angestrebte Entscheidung im Revisionsverfahren voraussichtlich zur Klärung von bisher ungeklärten, im allgemeinen Interesse jedoch klärungsbedürftigen Fragen des revisiblen Rechts dienen kann (vgl. etwa den Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 20.12.2021 - 9 B 12.21

    Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid im Falle einer

    Ob eine Vorschrift des Landesrechts mit ihrem Außerkrafttreten jede weitere Anwendbarkeit verliert, also fortan so zu behandeln ist, als ob sie niemals gegolten hätte, hängt von der Auslegung der sie außer Kraft setzenden Vorschrift ab (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1983 - 8 B 152.82 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03

    Satzungskompetenz, In-Kraft-Treten, Abwasserzweckverband

    Auch für den Fall einer gänzlich unterbliebenen Rückwirkungsanordnung kann eine Satzung ab dem Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides bewirken (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1983, 8 B 152/82 - zitiert nach juris; SächsOVG, Urt. v. 15.11.2001 - 5 B 697/00 - VG Dresden, Urt. v. 4.5.2000, SächsVBl 2000, 274).
  • BVerwG, 20.12.2021 - 9 B 13.21

    Anfechtungsklage gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid im Falle einer

    Ob eine Vorschrift des Landesrechts mit ihrem Außerkrafttreten jede weitere Anwendbarkeit verliert, also fortan so zu behandeln ist, als ob sie niemals gegolten hätte, hängt von der Auslegung der sie außer Kraft setzenden Vorschrift ab (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1983 - 8 B 152.82 - juris Rn. 6).
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